Stiftungsziele und Fördergrundsätze

 

 

 

Die Stiftung wurde im Jahr 2021 gegründet und ist seit 2022 aktiv.

 

Mit den Projekten und Themen möchte die Ruth Fricke-Stiftung verschiedene Ziele für Menschen

die Erfahrungen mit Psychiatrie bzw. mit seelischen Krisen gemacht haben erreichen.

 

Die Ruth Fricke-Stiftung möchte insbesondere Projekte fördern, die von keiner anderen Stelle 

gefördert oder bezuschusst werden und deshalb nicht realisiert werden können. 

Aus diesem Grunde wird gebeten, vor Antragstellung bei der Ruth Fricke-Stiftung zu prüfen, 

ob eine Förderung von anderen Stellen möglich ist.

Für die Förderung durch die Ruth Fricke-Stiftung muss nicht ein Eigenanteil 

des/der Antragstellers/Antragstellerin nachgewiesen werden.

 


mögliche Projekte und Initiativen sind:

  1. eine kritische Haltung zu einseitigen Behandlungskonzepten in der Psychiatrie zu fördern

  2. Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegenwirken

  3. Kunst-und Kulturnetzwerke zu fördern

  4. positive Erfahrungen in der Selbsthilfe zu verbreiten

  5. die Rechte von Psychiatriepatienten zu verbessern und zu schützen

  6. den Einfluss Psychiatrie-Erfahrener zu stärken


Für den Antrag notwendige Dokumente:

     1. Projektbeschreibung, in denen die Ziele, Zielgruppen und die geplante Wirkung des

          Vorhabens genannt werden

     2. Ansprechpartner  des Projektbetreuers

     3. Welche Organisation steht hinter der Antragstellung

     4. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine und andere Organisationen

       Voraussetzung ist, dass der Verein bzw. die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist

     5. Einzelpersonen oder Gruppen, die in ihrer Rechtsform keine juristische Person darstellen, sind nicht antragsberechtigt

     6. Selbsthilfegruppe muss an eine Organisation angebunden sein

     7. Vorhandenen Flyer hochladen

     8. Höhe der Fördersumme und Förderzeitraum

 

Das Formular für Ihre Antragsstellung finden Sie hier: zum Förderantrag

 

Die Förderentscheidung findet einmal im Jahr statt.

Terminabgabe für die Förderanträge ist der 15. Oktober des laufendes Jahres.

Die Entscheidung über die Förderung fällt dann ca. einen Monat später.