Stiftungsziele und Fördergrundsätze
Die Stiftung wurde im Jahr 2021 gegründet und ist seit 2022 aktiv.
Mit den Projekten und Themen möchte die Ruth Fricke-Stiftung verschiedene Ziele für Menschen
die Erfahrungen mit Psychiatrie bzw. mit seelischen Krisen gemacht haben erreichen.
Die Ruth Fricke-Stiftung möchte insbesondere Projekte fördern, die von keiner anderen Stelle
gefördert oder bezuschusst werden und deshalb nicht realisiert werden können.
Aus diesem Grunde wird gebeten, vor Antragstellung bei der Ruth Fricke-Stiftung zu prüfen,
ob eine Förderung von anderen Stellen möglich ist.
Für die Förderung durch die Ruth Fricke-Stiftung muss nicht ein Eigenanteil
des/der Antragstellers/Antragstellerin nachgewiesen werden.
mögliche Projekte und Initiativen sind:
eine kritische Haltung zu einseitigen Behandlungskonzepten in der Psychiatrie zu fördern
Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegenwirken
Kunst-und Kulturnetzwerke zu fördern
positive Erfahrungen in der Selbsthilfe zu verbreiten
die Rechte von Psychiatriepatienten zu verbessern und zu schützen
den Einfluss Psychiatrie-Erfahrener zu stärken
Für den Antrag notwendige Dokumente:
1. Projektbeschreibung, in denen die Ziele, Zielgruppen und die geplante Wirkung des
Vorhabens genannt werden
2. Ansprechpartner des Projektbetreuers
3. Welche Organisation steht hinter der Antragstellung
4. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine und andere Organisationen
Voraussetzung ist, dass der Verein bzw. die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist
5. Einzelpersonen oder Gruppen, die in ihrer Rechtsform keine juristische Person darstellen, sind nicht antragsberechtigt
6. Selbsthilfegruppe muss an eine Organisation angebunden sein
7. Vorhandenen Flyer hochladen
8. Höhe der Fördersumme und Förderzeitraum
Das Formular für Ihre Antragsstellung finden Sie hier: zum Förderantrag
Die Förderentscheidung findet einmal im Jahr statt.
Terminabgabe für die Förderanträge ist der 15. Oktober des laufendes Jahres.
Die Entscheidung über die Förderung fällt dann ca. einen Monat später.